Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über alle Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. Die Seiten werden ständig weiter ausgebaut. Wenn Sie Fragen zur Förderung haben, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

Antragsverfahren zur Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen bei Erosionsgefährdung auf Schlagebene

Luftbild vom HofDie Landeserosionsschutzverordnung NRW bietet die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen für einzelne Schläge von den Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen der Erosionsgefährdung befreien zu lassen. Wichtig ist, sich vor der Antragstellung genau zu informieren und zu überlegen, ob diese Ausnahmegenehmigung tatsächlich benötigt wird. PfeilWeiterlesen.

Ratgeber Förderung

Baum am FeldwegIm Ratgeber Förderung 2011, der als Beilage zur LZ Rheinland und dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe erschienen ist, haben die Experten der Landwirtschaftskammer das Wichtigste zur Förderung zusammengestellt. Damit möchten wir Ihnen helfen, für Ihren Betrieb alles richtig zu machen. PfeilWeiterlesen.

Umbruchverbot für Dauergrünland angeordnet

Grünlandversuchsstation DollendorfAb dem 11. Februar 2011 gilt ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Dauergrünland darf demnach nicht mehr in eine andere landwirtschaftliche Nutzung überführt werden. Dies betrifft alle Landwirte, die EU-Direktzahlungen erhalten sowie Zuwendungsempfänger, die an flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen. PfeilWeiterlesen.

Feldblock-Bestellservice

Luftbild mit Feldblock-GrenzenFür Antragsteller und andere Nutzer, die digitale Feldblockgeometrien auf dem eigenen PC nutzen möchten, gibt es den Feldblock-Bestellservice. Bestellt werden können aktuelle digitale Geometrien der Feldblöcke. Die Daten enthalten unter anderem Informationen über die Größe und die Hauptbodennutzung. Sie können in ein GIS-Programm eingelesen werden.  PfeilWeiterlesen.

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Bergisches LandDie landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen innerhalb festgelegter "benachteiligter Gebiete" kann gefördert werden, wenn die sogenannte Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) kleiner als 30 ist. Über eine Datenbank können Sie für Ihre Flächen diese LVZ ermitteln.PfeilWeiterlesen