Berufsausbildung Forstwirt/in

Forstwirt
Forstwirt. Foto: Peter Kamp, Pixelio

Berufliche Tätigkeit

Der Forstwirt/die Forstwirtin ist eine hochqualifizierte Fachkraft mit einer umfassenden Bildung in verschiedensten Bereichen. Das Aufgabengebiet reicht von der Pflanzung unterschiedlichster Baumarten bis hin zur Ernte starker Bäume. Das Hauptaufgabengebiet liegt nach wie vor in der Produktion von verkaufsfertigen Holzsortimenten, die die wichtigste Einnahmequelle für einen Forstbetrieb bedeuten. Die Tätigkeiten sind vielfältig und machen deshalb diesen Beruf an der frischen Luft so attraktiv. Der Beruf erfordert viel Eigeninitiative, Motivation und selbständiges Handeln. Er ist aber auch körperlich anstrengend.

Viele Informationen zum Beruf Forstwirt/in finden Sie auch auf unserer Seite Pfeilwww.forstwirtausbildung.nrw.de

Ausbildungsdauer

Die Regelausbildung dauert drei Jahre. Bei allgemeiner Hochschulreife, Fachhochschulreife, abgeschlossener Berufsausbildung oder nach einem Berufsgrundbildungsjahr (entsprechende Vorschriften beachten) kann die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin auf zwei Jahre verkürzt werden.

Ausbildungsstätten

Der/die Auszubildende wird von dem anerkannten Ausbildungsbetrieb, von der Berufsschule und überbetrieblich vom Forstlichen Bildungszentrum für Waldarbeit und Forsttechnik NRW ausgebildet.

Ausbildungsinhalte

In der Ausbildungsordnung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeführt, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen.

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Berufsbildung
• Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
• Soziale Beziehungen
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz

2. Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
• Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
• Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
• Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge

3. Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
• Begründen und Verjüngen von Waldbeständen
• Schützen von Waldbeständen
• Erschließen und Pflegen von Waldbeständen
• Jagdbetrieb

4.  Naturschutz und Landschaftspflege
• Erhalten, schützen und entwickeln besonderer Lebensräume
• Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen

5. Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
• Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen
• Sortieren und vermessen von Holz
• Liefern und lagern von Holz

6. Forsttechnik
• Handhabung, Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Geräten
• Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen

Prüfungen

"Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes" wird im zweiten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Prüflinge erhalten von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als zuständige Stelle eine Prüfungsbescheinigung über ihre erbrachten Leistungen.

Die Prüfungsfächer sind Waldwirtschaft und Landschaftspflege, Holzernte und Forsttechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde

Am Ende der Ausbildung wird in den gleichen Prüfungsfächern wie in der Zwischenprüfung eine Abschlussprüfung durchgeführt. Hier wird die Berufsfähigkeit überprüft. Die schriftliche Prüfung erfolgt zentral an einem Tag. Die praktischen Prüfungen mit Prüfungsgesprächen erfolgen an einem weiteren Tag. Anschließend erhält der Prüfling (sofern bestanden) von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen das Prüfungszeugnis und die Urkunde.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den geltenden Tarifbestimmungen. Sie ist in den staatlichen, kommunalen und privaten Ausbildungsbetrieben unterschiedlich. Zurzeit liegt die Vergütung in einem Bereich von 435 € bis 680 €. Die Ausbildungsvergütung steigt in den Ausbildungsjahren an.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Der Forstwirt/die Forstwirtin findet in Nordrhein-Westfalen Arbeitsmöglichkeiten insbesondere im Kommunal- und Privatwald, bei forstlichen Dienstleistungsunternehmen sowie im Garten- und Landschaftsbau. Es besteht auch die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung kann nach dreijähriger Praxis die Forstwirtschaftsmeisterprüfung abgelegt werden. Darüber hinaus gibt es Fortbildungsmöglichkeiten zum/zur Forstmaschinenführer/in, zum/zur Natur- und Landschaftspfleger/in und zum/zur Zapfenpflücker/in. Nach zweijähriger Berufserfahrung kann man an der Technikerschule in Lohr/Main eine Ausbildung zum/zur Forsttechniker/in machen. Wer mindestens die Fachhochschulreife besitzt, kann ein Studium an einer Fachhochschule im Bereich Forstwirtschaft beginnen oder bei allgemeiner Hochschulreife das Studium der Forstwissenschaft an einer Universität absolvieren.