Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen
Berichtsheft oder Ausbildungsnachweis?
„Was habe ich gelernt?“ Um diese einfache
Frage für sich, den Ausbilder und für andere beantworten zu können, verpflichten
die meisten Ausbildungsverordnungen den Auszubildenden dazu, einen „schriftlichen
Ausbildungsnachweis“ zu führen. Ohne diese Dokumentation werden Auszubildende
nicht zur Abschlussprüfung zugelassen!
Bisher wurde ein vollständig geführtes Berichtsheft als Ausbildungsnachweis
verlangt. Das Berichtsheft dient aber gleich zwei Zielen. Zum einen werden
der Ablauf und die Inhalte der Ausbildung festgehalten. Zum anderen unterstützt
es als Lernmittel Auszubildende, sich in betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten
und ihr fachliches Wissen zu überprüfen und zu vertiefen.
Beide Funktionen des Berichtshefts sind wichtig! Aber nur der eigentliche Ausbildungsnachweis ist nach dem neuen Berufsbildungsgesetz als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung zwingend vorgeschrieben. Weil das Führen des kompletten Berichtshefts darüber hinausgeht, hat die Landwirtschaftskammer die Anforderungen an den schriftlichen Ausbildungsnachweis neu gefasst.
Nach diesen Verwaltungsgrundsätzen erfüllen Auszubildende diese Anforderungen bereits durch das Führen von Tages- oder Wochenberichten. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber Auszubildenden und Ausbildern weiterhin, das Berichtsheft in der bisherigen Form als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe in vollem Umfang zu nutzen.